Guten Tag,
anbei erhalten Sie die neueste Info zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Bundesagentur für Arbeit, aus dem noch keine ultimative Regelung aller Facetten für den Renten- und Pensionsbezug hervor geht.
Ich zitiere in diesem Zusammenhang eine Aussage aus dem Flugblatt des DBB vom April 2023:
Es ist Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, für alle Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes die Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung stets dauerhaft sicherzustellen. Den Dienstherrn trifft eine Beobachtungs- und Anpassungspflicht, der er durch den Erlass entsprechender Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze nachkommen muss. Der zum TVöD gefundene Kompromiss ist „Auslöser und Vergleichsparameter“ für die vom dbb geforderte zeitgleiche und systemkonforme Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich. Die im Tarif gefundenen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen in eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung übersetzt werden. Dies gilt für die Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes für die Jahre 2023/2024 und für den Sockel und die lineare Regelung ab März 2024, um eine amtsangemessene Alimentation unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten. Für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im Jahr 2024 ist die linearprozentuale Anpassungen unproblematisch; hinsichtlich des Sockelbetrages müssen beamtenrechtskonforme Regelungen getroffen werden, da Sockelbeträge zu einer Verringerung des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen führen können und das verfassungsrechtlich geschützte Abstandsgebot sowie der darin auch zum Ausdruck kommende Leistungsgrundsatz zu beachten ist.
Ebenfalls beigefügt ist die vbba- Info zu den Sozialwahlen 2023, interessant für diejenigen, die Ansprüche aus der Rentenversicherung haben und deswegen wählen können. Wir haben zwei Kandidaten der vbba auf der Wahlliste, Listennummer 9, dbb.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schubert
Seniorevertreterin
Die vbba-Seniorenvertretung ist für die spezifischen Anliegen und Interessen der lebensälteren Mitglieder zuständig. Die bisherigen Erfahrungen zeigen sehr deutlich, dass es sich lohnt, auch nach der aktiven Beschäftigung Mitglied in der Gewerkschaft zu bleiben. In vielen Fällen werden in Rechtsschutzangelegenheiten Erfolge erzielt und die Leistungen der Freizeit-/Unfallversicherung werden vorrangig von Mitgliedern im Ruhestand in Anspruch genommen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie laufend über spezielle Themen die Sie als Senioren betreffen.
Wünsche und Anregungen richten Sie an unsere Seniorenvertreterin Heike Schubert per Mail an:
vbba-Hessen-Senioren@gmx.de
Liebe Seniorinnen und Senioren,
der dbb hat auf die große Nachfrage reagiert und einen Nachdruck veranlasst.
Bestellungen sind über die Bundesgeschäftsstelle oder
die Landesseniorenvertretung möglich.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Seniorenvertreterin